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Unser Service
Für genauere Informationen, können Sie uns gerne kontaktieren
Sie haben zwei Möglichkeiten dies zu überprüfen.
1. Fahrzeugschein: Überprüfen Sie das Datum am Stempel oder
im Feld „HU fällig am“
2. Die HU-Plakette auf dem hinteren Kennzeichen
*Hauptuntersuchung (kurz HU – umgangssprachlich nach der ersten Organisation Deutschlands TÜV genannt)
Sie sollten sich an Ihre Fälligkeit halten. Bei einer Überziehen erhöht sich der zu zahlende Beitrag. Zusätzlich müssen Sie mit Bußgeld und/oder Punkten in Flensburg rechnen.
*Hauptuntersuchung (kurz HU – umgangssprachlich nach der ersten Organisation Deutschlands TÜV genannt)
- als Geschädigter bei einem Unfall
- Versicherungen
- Unklarheiten beim Verkehrsunfall
- Ermittlung der Reparaturkosten
- …
Für unseren Service benötigen Sie keinen Termin.
Bitte denken Sie an:
- Zulassungsbescheinigung 1 (ZB1, kleiner Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung 2 (Fahrzeugbrief, falls ZB1 aktuell nicht vorhanden)
- ggf. Personalausweis (Kfz-Gutachten)
- EC-Karte / Bargeld
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