amtliche Leistungen

Amtliche Leistungen im Überblick
  • Hauptuntersuchung (HU)
  • Änderungsabnahme
  • Gasprüfung
  • H-Kennzeichen
  • Arbeitssicherheit (UVV)
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Tel.: 06134 – 28 73 111
Help in Selection of Parts
Der Gesetzgeber schreibt in Deutschland regelmäßige Fahrzeuguntersuchungen vor, um die Sicherheit auf den Straßen zu gewährleisten. Dazu muss jeder Fahrzeughalter in geregelten Abständen zur Hauptuntersuchung.

Wir führen die Hauptuntersuchungen (HU) an unseren Standorten Mainz-Kastel, Rüsselsheim und Gau-Algesheim für Sie durch.

Kommen Sie einfach vorbei – ohne Termin und ohne langes Warten werden Sie von unseren Prüfingenieuren freundlich bedient.
Alternativ vereinbaren Sie gerne einen Termin unter 06134 – 28 73 111. Als GTÜ-Partner führen wir alle amtlichen Fahrzeuguntersuchungen im Namen und auf Rechnung der Prüforganisation GTÜ durch.

Unsere Prüfingenieure führen an Ihrem Fahrzeug auf Basis der aktuellen straßenverkehrsrechtlichen Bestimmungen (§29 StVZO) eine zerlegungsfreie Sicht-, Funktions- und Wirkungsprüfung bezogen auf Verkehrssicherheit, Umweltverträglichkeit und Vorschriftsmäßigkeit durch. Damit können Sie sicher sein, dass Ihr Fahrzeug die gesetzlichen Vorgaben erfüllt.

Woran Sie erkennen, dass Ihre HU fällig ist?
Ein Blick auf den Fahrzeugschein oder den Bericht der letzten Hauptuntersuchung weist Ihnen den nächsten Fälligkeitstermin aus.
Sie finden diesen auch auf der Plakette auf Ihrem Kennzeichen.

Was wird geprüft?

6.1 Bremsanlage 100%
6.2 Lenkanlage 100%
6.3 Sichtverhältnisse 100%
6.4 Lichttechnische Einrichtungen & andere Teile der elektrischen Anlagen 100%
6.5 Achsen, Räder, Reifen, Aufhängungen 100%
6.6 Fahrgestell, Rahmen, Aufbau; daran befestigte Teile 100%
6.7 Sonstige Ausstattungen 100%
6.8 Umweltbelastung 100%
6.9 Zusatz-Utersuchungen an KFZ (gewerbliche Personenbeförderung) 100%
6.10 Identifizierung und Einstufung des Fahrzeugs 100%

Wusstest du schon?

Früher war der sogenannte TÜV (Technischer Überwachungs Verein) die erste & einzige ausführende Prüforganisation für die Hauptuntersuchung (HU) und Abgasuntersuchung (AU).

Deshalb wird bis heute die eigentliche, richtige HU umgangssprachlich TÜV” genannt.

Abgasuntersuchungen (UMA)
Seit dem 01.01.2010 ist der Nachweis über die Untersuchung der Abgase ebenfalls Bestandteil der Hauptuntersuchung.

Was früher als ASU oder AU bekannt war, ist heute als UMA (Untersuchung des Motormanagements und Abgasreinigungssystems) in die HU integriert. Mit unseren modernen AU-Geräten messen wir, welche und wie viel Abgas Ihr Fahrzeug produziert: Kohlenmonoxid, Kohlenwasserstoffe und Stickoxide bei Benzinern, Rußpartikel bei Dieselmotoren.

HU und UMA sind in der Regel alle zwei Jahre fällig, bei Neuwagen ist die HU erstmalig nach drei Jahren fällig. Vereinbaren Sie gleich einen Termin oder kommen Sie direkt vorbei.

Die Änderungsabnahme für Ihr Auto (Räder/Reifen, An- & Umbauten, Tieferlegung, AHK) gibt’s bei uns.

Bei Fahrzeuganbauten, -umbauten und -änderungen begutachten die GTÜ-Prüfingenieure die Fahrzeuge und dokumentieren die Veränderungen nach § 19 (3) StVZO in einer Änderungsabnahmebescheinigung. Eine Änderungsabnahme ist etwa auch erforderlich bei der Umrüstung auf andere Räder oder Reifen, der Anbau einer Anhängezugvorrichtung sowie Veränderungen am Fahrwerk (z. B. Tieferlegung).

 

Teilegutachten für Änderungsabnahme

Falls Sie das passende Teilegutachten/Teilegenehmigung nicht mehr greifbar haben: kein Problem! Die GTÜ-Zentrale in Stuttgart hat Zugriff auf umfangreiche Datenbanken, in denen nahezu alle Bauartgenehmigungen, Teilegutachten und allgemeine Betriebserlaubnisse hinterlegt sind.

Zudem kann die GTÜ im Problemfall auch über den Hersteller die passenden Gutachten zwecks Änderungsabnahme des Kundenfahrzeuges besorgen, womit allerdings Zusatzkosten verbunden sind. Im gleichen Umfang helfen wir Ihnen zum Beispiel bei der Umschreibung eines Kleinkraftrades/Rollers zum Mofa und wieder zurück.

Was ist beim Tuning mit Absicht auf Änderungsabnahme erlaubt und was nicht, worauf muss ich beim Veredeln und Verbessern meines Gefährts achten und wie unterscheide ich seriöse von unseriösen Angeboten auf dem Markt? Auf diese Fragen haben wir die passenden Antworten.

Papiere nicht vergessen

Bringen Sie zur Änderungsabnahme bitte Ihren Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I und das Teilegutachten oder die Genehmigung nach EU-Recht, die allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) und die Bauartgenehmigung bzw. die Herstellerbescheinigung mit.

GWP, GAP, GSP und DIN/EN 1949 G607

Wir führen bei gasbetriebenen Fahrzeugen die wiederkehrende Gasanlagenprüfung (GWP) durch. Viele unserer Prüfingenieure können zudem Gassystemeinbauprüfungen, (GSP), Gasanlagenprüfungen (GAP) und Gasanlagenprüfungen an bewohnbaren Freizeitfahrzeugen nach DIN/EN 1949 G607 durchführen.

Im Überblick

 Im Rahmen der Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO ist eine wiederkehrende Gasanlagenprüfung notwendig. Diese darf höchstens 12 Monate vor der HU durchgeführt sein. Wurde innerhalb dieses Zeitraums eine Gassystemeinbauprüfung oder Gasanlagenprüfung durchgeführt, entfällt die wiederkehrende Gasanlagenprüfung.

 Kraftfahrzeuge mit Gasanlage müssen nach dem Einbau einer Gassystemeinbauprüfung unterzogen werden. Bei Gasanlagen, die der neuen Richtlinie ECE-R 115 entsprechen, ist es notwendig, dass Informations- und Wartungsunterlagen zum Betrieb und zum Einbau der Gasanlage dem Fahrzeug beigefügt und verantwortlichen Personen zur Verfügung gestellt werden.

 Jeder Halter eines Kraftfahrzeugs mit einer Gasanlage hat im Zusammenhang mit jeder Reparatur der Gasanlage eine Gasanlagenprüfung durchführen zu lassen. Dies gilt auch, wenn die Gasanlage durch Brand oder Unfall beeinträchtigt wurde. Diese Prüfung darf zum Beispiel von GTÜ-Prüfingenieuren durchgeführt werden, die hierfür eine spezielle Anerkennung haben.

Wir sind offizieller GTÜ-Classic Partner

  • Qualifikation, Erfahrung und sichere Datenquellen
  • neutrale und unabhängige GTÜ-Organisation
  • stehen in keinem Interessenkonflikt
  • Wertgutachten bei führenden Versicherungen anerkannt
Oldtimer und H-Kennzeichen

Seit 1. März 2007 sind wir berechtigt, Oldtimerbegutachtungen gemäß § 23 StVZO zur Erlangung einer H-Zulassung oder eines roten 07er-Kennzeichens durchzuführen.

Bei positiver Begutachtung erhält der Halter finanzielle Vorteile durch verminderte Unterhaltskosten bei Nutzung eines 07er-Kennzeichens oder des H-Kennzeichens (pauschale Kfz-Steuer).

Die Oldtimerbegutachtung umfasst eine Untersuchung im Umfang einer Hauptuntersuchung (gemäß § 29 StVZO) sowie die sachverständige Begutachtung des Pflege-/Erhaltungszustands des Gesamtfahrzeugs und der Originalität seiner Hauptbaugruppen. Zu den relevanten Hauptbaugruppen eines Oldtimers zählen Aufbau/Karosserie, Rahmen/Fahrwerk, Motor/Antrieb, Bremsanlage, Lenkung, Räder/Reifen, elektrische Anlage und der Fahrzeuginnenraum.

Die GTÜ-Prüfingenieure sind dabei in hoheitlichem Auftrag tätig und arbeiten im Namen und auf Rechnung der GTÜ. Sie setzen die in § 23 StVZO und der dazu geltenden Richtlinie vorgeschriebenen Bestimmungen um und dienen damit der Verkehrssicherheit.

Wer Fragen zum Oldtimer hat, kann sich an uns wenden. Wir können Ihnen in allen Punkten weiterhelfen, gerade auch dann, wenn es um die zügige Beibringung von speziellen Unterlagen (Broschüren, Datenblätter, Testberichten usw.) für Ihr Fahrzeug geht.

Arbeitssicherheit & Unfallverhütungsvorschriften (UVV)

Der Einsatz technischer Geräte ist heute in vielen Unternehmen selbstverständlich. Allerdings können dort auch Gefahrenquellen entstehen, die es zu limitieren gilt. Deshalb ist es wichtig, technische Anlagen richtig und ordnungsgemäß zu prüfen, um Sicherheitsrisiken für Ihre Mitarbeiter zu vermeiden.

Die DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) hat zum Schutz der Mitarbeiter strenge Richtlinien erlassen. So müssen zum Beispiel Hebebühnen und Rolltore regelmäßig auf ihre Arbeitssicherheit geprüft werden.

Wir führen für Sie folgende Prüfungen durch:

  • Fahrzeughebebühnen nach dem DGUV – Grundsatz 308-002
  • Grubenhebern / Achsliftern nach dem DGUV – Grundsatz 308-002
  • Hubladebühnen nach dem DGUV – Grundsatz 308-002
  • kraftbetätigten Toren nach der ASR A1.7

Gutachten

Gutachten in Überblick
  • Schadengutachten
  • Wertgutachten
  • Oldtimergutachten
  • Kostenvoranschlag
  • Fahrradgutachten
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Tel.: 06134 – 28 73 111
Parts Sale and Delivery

Der häufigste Grund zur Beauftragung eines Gutachtens ist der Sachschaden an Ihrem Fahrzeug nach einem Verkehrsunfall.

Bei einem unverschuldeten Unfall greift in der Regel die gegnerische Versicherung, sofern ein unabhängiges Kfz-Haftpflichtgutachten vorliegt. Sind Sie selbst der Unfallverursacher, benötigen Sie ein Kasko-Schadensgutachten.
Wir erstellen Ihnen ein unabhängiges und professionelles Gutachten, um Ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung geltend machen zu können.

Dabei stehen wir Ihnen nicht nur als Sachverständige zur Seite, sondern beraten Sie auch gerne bei Fragen zur Unfallabwicklung. Eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit verschiedenen Rechtsanwälten ist für uns dabei selbstverständlich.

Als Sachverständige sind wir für Sie im gesamten Rhein-Main-Gebiet unterwegs.

Fahrzeug fahrtüchtig?
Kommen Sie einfach an einem unserer Standorte in Mainz-Kastel, Rüsselsheim oder Gau-Algesheim vorbei. Anderenfalls nehmen wir das Gutachten gerne am Schadensort oder in Ihrer Wahlwerkstatt auf.

Sie haben Fragen?

06134 – 28 73 111

Weil ihr Fahrzeug mehr wert ist als Sie vermuten.

Sie denken über einen Fahrzeugkauf nach oder möchten den Wert Ihres Fahrzeuges wissen?
Wir ermitteln den tatsächlichen Wert und erstellen Ihnen ein objektives Wertgutachten für alle gängigen Fahrzeuge – auch für Oldtimer oder Leasingfahrzeuge.

 

Ein Wertgutachten für die Zukunft.

Das Kfz-Wertgutachten für Ihr Fahrzeug sichert Ihnen als Fahrzeugverkäufer einen realen Verkaufspreis, wenn Sie es verkaufen möchten. Sicher haben Sie bereits Ihre Vorstellungen von einem Verkaufspreis. Aber auch der Käufer hat seine Vorstellungen und wird versuchen, mit Ihnen zu verhandeln. Dagegen ist nichts einzuwenden. Ihr Wertgutachten ist Ihre Verhandlungsbasis, auf der Sie einen fairen Verkaufspreis erzielen können.

Das Wertgutachten ist aber nicht nur für die Verhandlung über den Verkaufspreis relevant. Ihr Wertgutachten bescheinigt Ihnen als Verkäufer auch, dass Ihr Fahrzeug keinen Unfallschaden aufweist oder Ihr Fahrzeug fachgerecht repariert wurde und Ihnen nachträglich keine Schäden „untergeschoben“ werden, die nicht existieren.

Als Wertermittlung bezeichnet man den Vorgang und das Ergebnis der Ermittlung von Werten wie dem Marktwert, Entscheidungswert, Verkehrswert oder Zeitwert von einzelnen Vermögensgegenständen oder Sachgesamtheiten durch geeignete Schätzungsverfahren.

Das Alter ist nur eine Zahl.

Um ein klassisches Fahrzeug bei einer Oldtimerversicherung versichern zu können, wird eine Fahrzeugbewertung benötigt. Das Oldtimer-Wertgutachten gibt über den Zustand und den Wert des Fahrzeuges Auskunft. Umso höher der Wert des Oldtimers, desto wichtiger ist es, ein aktuelles und aussagekräftiges Oldtimergutachten vorweisen zu können. Sollte ein Schadenfall eintreten, wodurch der Oldtimer nicht mehr zur Verfügung steht (Brandschaden, Entwendung etc.) ist es für den Fahrzeughalter sonst äußert schwierig bis unmöglich den korrekten Fahrzeugwert darzulegen.

Den Umfang des Oldtimergutachtens legen dabei Sie (oder Ihre Versicherung) fest. Wir können Ihnen eine Oldtimer Kurzbewertung oder ein ausführliches Oldtimergutachten anbieten.

Wann ist es ein Oldtimer?

Kfz, die vor mindestens 30 Jahre erstmals in Verkehr gekommen sind, weitesgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulutrgutes dienen.
Kostenvoranschlag

Nach einem Verkehrsunfall sollten Sie als Geschädigter nicht auf Ihr Recht verzichten, einen freien und unabhängigen Gutachter bzw. Kfz-Sachverständigen zu rufen. Wir beurteilen für Sie, ob die Schadenssumme unter ca. 750€ (Bagatellschadengrenze) liegt oder ein Totalschaden vorliegt.

Liegt Ihr Schaden unter der Bagatellschadenssumme und liegt kein Totalschaden vor, dann erstellen wir Ihnen ein Kostenvoranschlag.

Zur Beweissicherung werden digitale Fotos vom Schaden erstellt und auf Wunsch dem Kostenvoranschlag beigefügt.

Sollte der Schaden über der Bagatellschadenssumme liegen, empfehlen wir immer ein Gutachten erstellen oder eine Schadensbewertung durchführen zu lassen, da in einem Kostenvoranschlag nicht alle Ihre Ansprüche (wie z.B. die Wertminderung) berücksichtigt werden.

Fahrrad, E-Bike, E-Scooter & Pedellec

Kommt es zu einem Unfall oder anders bedingten Schäden, kann die sofortige Erstellung eines Schadensgutachtens für das beschädigte Fahrrad wichtig sein. Auf diesem Weg können wichtige Spuren sichergestellt werden, bevor sie verfälscht werden oder sogar verschwinden.

Eine Beweissicherung kann nach einem Unfall durch Korrosion, eventuelle spätere Schäden oder auch einfach durch eine weitere Benutzung erschwert bzw. unmöglich gemacht werden. Um etwaige Ansprüche im Anschluss an ein Schadensereignis geltend zu machen oder auch von sich weisen zu können, benötigen Betroffene häufig ein Unfallgutachten. Bei dem erfahrenen Sachverständigenbüro IBC erhalten Sie schnelle Hilfe, wenn Sie ein Unfallgutachten oder Wertgutachten für Ihr Fahrrad benötigen.

Sie sind sich unsicher, ob sich der Aufwand lohnt oder Sie das Recht für Schadensersatz haben? Sprechen Sie mit unseren Fachleuten.

Fragen Sie unsere Experten
06134 – 28 73 111